AGB

Private Kleinanzeigen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kleinanzeigen in den Print- und e-Printmedien des Minerva Verlages

Ziffer 1: 

“Anzeigenauftrag” im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines gewerblichen oder privaten Inserenten im Kleinanzeigenteil einer Publikation des Minerva Verlages zum Zweck der Verbreitung. 

Ziffer 2: 

Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

Ziffer 3: 

Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

Ziffer 4: 

Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

Ziffer 5: 

Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Textmillimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet, bei privaten Kleinanzeigen ggfs. in Zeilen.

Ziffer 6: 

Aufträge für Kleinanzeigen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern oder bestimmten Ausgaben der Druckschrift (Print und/oder e-Print) veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

Ziffer 7: 

Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

Ziffer 8: 

Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen (Bilder in korrekter Auflösung – 300 dpi bei Originalgröße) ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

Ziffer 9: 

Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige oder der werblichen Darstellung Anspruch auf eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Eine weitergehende Haftung des Verlags ist ausgeschlossen. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Für Fehler aus telefonischen Übermittlungen und per Fax jeder Art übernimmt der Verlag keine Haftung.

Ziffer 10: 

Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen eine Zusatzgebühr von 10 € geliefert . Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle zumutbaren Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

Ziffer 11: 

Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zu Grunde gelegt. Tatsächliche Zeilenabweichungen gegenüber den Eingabeformularen in Print und Internet sind technisch bedingt in geringem Rahmen möglich und stellen keinen Reklamationsgrund des Auftraggebers dar.

Ziffer 12: 

Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung möglichst sofort nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist zu bezahlen. 

Ziffer 13: 

Bei Zahlungsrückstand werden ggfs. Mahngebühren von bis zu 8 € berechnet. Der Verlag ist berechtigt, in einem solchen Fall die weitere Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung zurückzustellen und die Forderung bei Nichtzahlung einem Inkassounternehmen zu übergeben, wodurch weitere Kosten entstehen. 

Ziffer 14: 

Ein Anspruch auf ein Belegheft besteht nicht. 

Ziffer 15: 

Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

Ziffer 16: 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz des Verlags. Hat der Auftraggeber seinen Sitz im Ausland, so ist der Gerichtsstand nach Wahl des Verlags entweder der Sitz des Verlags oder der des Auftraggebers.


Gewerbliche Anzeigen

Die AGB für gewerbliche Anzeigen finden Sie in unseren Mediadaten.


Abonnements

Abonnement-Bedingungen der MINERVA Verlag GmbH & Co. KG

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Abonnement-Bedingungen sind Vertragsbestandteil sämtlicher Zeitschriften-Abonnementverträge der MINERVA Verlag GmbH & Co. KG. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

Die MINERVA Verlag GmbH & Co. KG behält sich vor, diese Abonnement-Bedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen stehen dem Kunden auf der Homepage des Verlags (www.minervaverlag.de) zur Einsicht zur Verfügung. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Onlinestellung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.

2. Bestellung und Vertragsschluss

Ein Vertrag über den regelmäßigen Bezug einer Zeitschrift mit der MINERVA VERLAG GmbH & Co. KG kommt zustande durch eine verbindliche Bestellung des Kunden und die Bestätigung der MINERVA Verlag GmbH & Co. KG. Die Bestätigung liegt spätestens in der Aufnahme der Belieferung des Kunden.

Die MINERVA Verlag GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet, eine Bestellung anzunehmen. Die MINERVA Verlag GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, in begründeten Einzelfällen einseitig einen Vertrag bzw. eine Kooperation (z.B. bei Vermittlern) aufzukündigen.

3. Lieferung und Leistung

Der Lieferbeginn erfolgt in der Regel zur nächstmöglichen Ausgabe nach Eingang der Bestellung bei der MINERVA Verlag GmbH & Co. KG. Die Belieferungsart steht im Belieben der MINERVA Verlag GmbH & Co. KG.

Zustellmängel hat der Kunde dem Kundenservice der MINERVA Verlag GmbH & Co. KG unverzüglich anzuzeigen, und zwar per e-Mail: info@minervaverlag.de oder postalisch an die Verlagsadresse.

Bei Lieferstörungen aufgrund von höherer Gewalt (auch Streik und Aussperrung) wird die MINERVA Verlag GmbH & Co. KG von der Pflicht zur Lieferung frei. Nach Beendigung der Lieferstörung erfolgt eine Ersatzlieferung.

Für im Ausland verspätet eintreffende oder ausbleibende Exemplare kann kein Ersatz gefordert werden.

4. Zahlungsbedingungen

Der Bezugspreis für Zustellungen innerhalb Deutschlands enthält die Zustellgebühr sowie die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Für Zeitschriftenabonnements, die ins Ausland versandt werden, wird eine individuelle und länderspezifische Versandkostengebühr berechnet.

Der Bezugspreis ist für den jeweiligen Bezugszeitraum ohne Abzüge im Voraus per Vorkasse (z.B.) Bankeinzug zu entrichten, neue Abonnements sind ab Juni 2023 nur noch über www.minervastore.de erhältlich.

Im Falle eines Verzugs, beispielsweise durch Rücklastschrift hat der Kunde für jede Mahnung durch die MINERVA Verlag GmbH & Co. KG eine Mahngebühr zu zahlen. Der Kunde ist berechtigt, das Entstehen geringerer Mahnkosten nachzuweisen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Eine weitere Mahnung erfolgt nicht. Nach erfolglosem Fristablauf von Zahlungserinnerung und (erster) Mahnung wird die Forderung an eine inkassobevollmächtigte Stelle zur Realisierung übergeben. 

5. Anpassung des Bezugspreises

Die MINERVA Verlag GmbH & Co. KG ist berechtigt, den Bezugspreis des Abonnements anzupassen, wenn der Abgabepreis der Zeitschrift im Einzelverkauf erhöht wird. Erhöht sich der Preis um mehr als 15%, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung muss der MINERVA Verlag GmbH & Co. KG innerhalb eines Monats nach Wirksamwerden der Preiserhöhung zugehen.

6. Laufzeiten und Kündigungsfristen

Es gelten die in der Abonnementbestellung genannten Konditionen.

Normalabonnements sind 4 Wochen zum Ende des Bezugszeitraums (in der Regel ein Jahr) kündbar und verlängern sich automatisch nach Ablauf der Frist um den gleichen Bezugszeitraum. Der Bezugszeitraum beginnt mit der Auslieferung der ersten Ausgabe. Eine Kündigung muss 4 Wochen vor Erscheinen der letzten Ausgabe des Bezugszeitraums schriftlich erfolgt sein, ansonsten greift die Verlängerung.
Ein Beispiel: Das Abonnement startet mit Ausgabe 2 und der Bezugszeitraum endet mit Auslieferung der Ausgabe 1 des Folgejahres. 4 Wochen vor Erscheinen der Ausgabe 1 muss die Kündigung erfolgt sein.

Ausdrücklich befristete Abonnements (z.B. Geschenkabonnementss) enden zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Kündigung ist schriftlich an die MINERVA Verlag GmbH & Co. KG, Monschauer Str. 2, 41068 Mönchengladbach oder per E-Mail an info@minervaverlag.de zu richten.

Im Falle der Einstellung einer Zeitschrift ist die MINERVA Verlag GmbH & Co. KG berechtigt, den Abonnementvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.

7. Werberprämien

Der Anspruch des Werbers auf die Prämie entsteht nur mit verbindlicher Bestätigung des Abonnements durch die MINERVA Verlag GmbH & Co. KG und erfolgter Zahlung des Bezugspreises durch den Geworbenen.

Prämienangebote gelten nur, solange der Vorrat reicht. Die MINERVA Verlag GmbH & Co. KG behält sich insoweit das Recht zur gleichwertigen Ersatzbelieferung vor. Bei vorzeitiger Beendigung des Abonnements wegen Zahlungsverzugs des Kunden ist die MINERVA Verlag GmbH & Co. KG berechtigt, die Prämie vom Werber zurückzufordern.

Dem Werber stehen wegen einer mangelhaften Prämie keinerlei Gewährleistungsansprüche zu. Die MINERVA Verlag GmbH & Co. KG behält sich aber vor, aus Kulanz eine mangelhafte Prämie zu ersetzen oder eine gleichwertige Ersatzbelieferung vorzunehmen.

8. Kundendaten, Änderung der Kundendaten und Datenschutz

Kundendaten werden von der MINERVA Verlag GmbH & Co. KG nicht länger als gesetzlich vorgeschrieben gespeichert. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten zur Durchführung der Zustellung an den Zusteller übermittelt werden. Der Kunde ist ebenfalls mit der automatisierten Verarbeitung seiner Daten unter Beachtung des geltenden Datenschutzrechts einverstanden. Bitte beachten Sie auch unsere Infos zum Datenschutz nach DSGVO.

Der Kunde verpflichtet sich, der MINERVA VERLAG GmbH & CO. KG alle eintretenden Änderungen seiner Daten spätestens zwei Wochen vor Heftversand mitzuteilen (E-Mail: info@minervaverlag.de). Die MINERVA Verlag GmbH & Co. KG haftet nicht für eine fehlgeschlagene Zustellung der abonnierten Zeitschrift aufgrund einer nicht rechtzeitigen Mitteilung der geänderten Daten des Kunden.

9. Schlussbestimmungen

Für den Abonnementvertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Abonnement-Bedingungen unwirksam sein, wird der übrige Vertrag davon nicht berührt.


Sonstige Bestimmungen

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mönchengladbach.

2. Höhere Gewalt entbindet den Verlag von der Lieferungspflicht. Ersatzansprüche können nicht anerkannt werden.

3. Für redaktionelle Belange dem Verlag überlassene Fotos kann dieser frei in allen seinen Publikationen wie Magazinen, Büchern, sowie online verwenden, ohne dass ein Honorar fällig wird, es sei denn, dieses wurde im Vorfeld ausdrücklich schriftlich vereinbart.

4. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Bücher und Fotos wird keine Haftung übernommen. Die Verfasser von zur Veröffentlichung eingesandten Artikel garantieren dem Verlag automatisch mit Einsendung die Erstverwertungsrechte am Werk. Der Verlag behält sich das Recht vor, veröffentlichte Artikel auch in seinen anderen in- und ausländischen Publikationen jeder Art ohne weitere Vergütung zu veröffentlichen. Die Rechte an eingesandten Leserfotos gehen automatisch mit Einsendung auf den Verlag über.